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Tuesday, August 4, 2020

Brutal erschlagener Vogel: Jugendarrest nach sinnlosem Tod eines geschützten Auerhahns - Leonberger Kreiszeitung

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Auerhühner sind als bedrohte Tierart streng geschützt und kommen im Schwarzwald nur noch in wenigen Gebieten vor. Die beiden Angeklagten äußerten zum Schluss des Prozesses ihr Bedauern. Dem 21-Jährigen hielt Gerber vor, sich nicht ehrlich mit der Tat auseinandergesetzt zu haben. Für ihn als Jäger müssten hohe Ansprüche gelten. Er habe genau gewusst, dass er einen Auerhahn vor sich hatte und kenne dessen Bedeutung.

Die beiden Männer waren von mehreren Zeugen beobachtet worden, wie sie vom Weg auf eine Wiese gegangen seien, obwohl das in dem Naturschutzgebiet verboten sei. Der 21-Jährige hatte angegeben, vor dem aufgescheuchten Auerhahn zurückgewichen und dabei gestürzt zu sein. Zur Verteidigung gegen das angreifende Tier habe er mit der Hand zugeschlagen. "Ich glaube Ihnen nicht, dass Sie gefallen sind", sagte Gerber. Geschlagen habe er mit einer Flasche.

Strafmildernd wirke sich bei beiden Angeklagten aus, dass sie betrunken gewesen seien. "Das ist die klassische Folge des Alkoholtrinkens, dass man Dinge falsch einschätzt." Beiden hielt Gerber zu Gute, dass sie von ungewöhnlich intensiver Medienberichterstattung betroffen seien und mit gravierenden sozialen Folgen leben müssten.

Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer von einem nicht wieder gut zu machenden Schaden gesprochen, weil die Population der Auerhühner am Feldberg bereits so klein sei, dass jeder Verlust den Fortbestand gefährde. "Das Tier durfte da sein, die Angeklagten nicht."

Die Tierrechts-Organisation Peta begrüßte das Urteil: "Das Töten oder Quälen eines Tieres – ganz gleich welcher Art – ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, die auch nicht mit Alkoholeinfluss zu rechtfertigen ist", teilte Edmund Haferbeck, Leiter der Rechts- und Wissenschaftsabteilung mit.

Einer der beiden Verteidiger reagierte mit einem Vorwurf an die Behörden. Wie sei es zu verantworten, mitten im Lebensraum der Auerhühner jedes Jahr ein Volksfest mit Tausenden Teilnehmern zuzulassen? (Az: 22 Ds 451 Js 28645/19).

© dpa-infocom, dpa:200804-99-37872/4




August 04, 2020 at 08:03PM
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